Köln Panorama

Gesellschaftsrecht

Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche As­pek­te berücksichtigen. Zur Ver­mei­dung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge. Der Notar ist schon aufgrund seiner Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe.

Optimale Rechtsform

Die erste Frage ist die nach der optimalen Rechtsform. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu be­rück­sich­ti­gen. In rechtlicher Hinsicht fal­len besonders Aspekte des Ge­sell­schafts­rechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts ins Gewicht. Von besonderer Bedeutung für die Wahl der Rechtsform ist auch die Haf­tungs­fra­ge.

Firma

Bei der Auswahl des zulässigen Firmennamens und der Klärung von Zweifelsfragen ist der Notar behilflich. Die "Firma" ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Ge­schäfts­ver­kehr auftritt. Sie muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen deutlich un­ter­schei­det. Der Firmenname kann auch ein unter­schei­dungs­kräf­tiger Phan­ta­sie­name, der nicht dem Unternehmensgegenstand entnommen ist sein (z.B. "Paradiso GmbH" für Son­nen­stu­dio). In jedem Fall muss sich die Rechtsform des Unternehmens aus einem ent­spre­chen­den Zusatz erkennen lassen.

Eintragungen im Handelsregister

Sofern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse eines Un­ter­neh­mens ändern, muss dies in das Handelsregister ein­ge­tra­gen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura
Änderung der Firma
Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen
Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG
Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften

Die Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister bedürfen der notariellen Be­glau­bi­gung. Der Notar formuliert den Text der Anmeldung und ü­ber­wacht die richtige Eintragung im Han­dels­re­gi­ster. Der Notar berät auch umfassend über die mit der Eintragung zu­sam­men­hän­gen­den Fragen und klärt etwaige Zweifelsfragen mit dem Registergericht. Die Notarkosten für die Anmeldung halten sich dabei in bescheidenen Grenzen.

Umorganisation und Verkauf von Unternehmensanteilen

In einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld werden Maßnahmen wie die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zu­sam­men­schlüs­se und Verschmelzungen auch bei mittelständischen und kleinen Un­ter­neh­men immer häufiger. Typische Beispiele für sol­che Ver­än­de­run­gen eines eingeführten Betriebs sind der Verkauf von Un­ter­neh­mens­an­teilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch die Be­triebs­auf­spal­tung.

In der Sache handelt es sich hier um komplizierte rechtliche Vorgänge, weshalb der Ge­setz­ge­ber in vielen Fällen die Beratung durch den Notar vorgesehen hat.

Unternehmensnachfolge

Wird die Notwendigkeit, eine sinnvolle Nachfolgeregelung zu finden, nicht rechtzeitig erkannt, kann dies schnell zur Krise führen. Dabei geht es auch um zahlreiche Ar­beits­plät­ze. Vorrangige Ziele der Nach­folge­re­ge­lung werden die Erhaltung des Betriebes und die Versorgung des aus­schei­den­den Seniorchefs bzw. seiner Angehörigen sein. Dabei kommt es darauf an, geeignete Nachfolger für Inhaberschaft und Geschäftsführung früh­zeitig auszuwählen und möglichst noch während der aktiven Phase des Seniorchefs in den Betrieb ein­zu­bin­den.

Der Unternehmer muss allerdings nicht nur an die geplante Unternehmensnachfolge den­ken. Vielmehr sollte auch an den Fall des plötzlichen Versterbens gedacht werden. Gerade in diesem Fall kann das Unterlassen ei­ner testamentarischen Anordnung das Ende eines jungen und auf­stre­ben­den Unternehmens bedeuten.

Insgesamt muss dringend davon abgeraten werden, ohne eine sachverständige Beratung selbst etwa mit ei­nem eigenhändigen Testament die Nachfolge regeln zu wollen. So ist ins­be­son­de­re eine Abstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen notwendig. Sie bei den Mög­lich­kei­ten einer ausgewogenen tes­ta­men­ta­ri­schen oder vertraglichen Regelung zu beraten, ist eine wesentliche Aufgabe des Notars.

Online-Formulare

Unabhängig davon, ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt lediglich eine notarielle Beratung wünschen oder eine Beurkundung anstreben: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sämtliche erforderlichen Angaben direkt in ein maßgeschneidertes Online-Formular einzugeben und dieses anschließend in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Auf diese Weise können wir Ihnen effizient und zügig einen passenden Termin vorschlagen.

Ihr Ansprechpartner in Köln

Notar Manuel Busch

+49 2234 946780

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